Hausordnung:

Jeder Gast erklärt sich mit dem Betreten unserer 5 Welten Minigolfanlage grundsätzlich mit der Hausordnung einverstanden.

1. Allgemein:
1.1 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

1.2 Der Verzehr von Speisen und Getränken, welche in der Minigolfanlage erworben wurden, ist nur im dafür vorgesehenen Gastronomiebereich gestattet. Im Spielbereich und auf den Bahnen ist Essen und Trinken strikt untersagt.

1.3 Das Mitbringen von Tieren aller Art auf die Spielfläche ist nicht gestattet.

1.4 Das Rauchen ist in der gesamten Anlage und den dazugehörigen Räumlichkeiten nicht gestattet.

1.5 Es gilt das Jugendschutzgesetz: Demnach sind der Konsum und Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren eingeschränkt und an Personen unter 16 Jahren untersagt.

1.6 Wir behalten uns das Recht vor, sichtlich angetrunkene Personen sowie Personen, die unter dem Einfluss von illegalen Betäubungsmitteln zu stehen den Zutritt zu verwehren.

1.7 Sollte es zu einem Fall von Drogen-oder Alkoholmissbrauch innerhalb unserer Anlage kommen behalten wir uns das Recht vor die entsprechenden Personen der Anlage zu verweisen.

1.8 Jegliche Straftaten werden zur Anzeige gebracht.

1.9 Mutwillige Sachbeschädigungen und Verunreinigungen werden zur Anzeige gebracht.

1.10 Das Betreten der Bahnen und deren Umrandung ist strengstens untersagt.

1.11 Die Bälle dürfen ausschließlich auf den Bahnen gespielt werden. Abschläge von außerhalb der Bahnen und deren Umrandungen sind nicht gestattet.

1.12 Das Personal hat das Recht bei Verletzungen der Hausordnung, die betreffenden Personen des Hauses zu verweisen, sowie ein Hausverbot auszusprechen.

2. Kinder:
2.1 Es wird ein Mindestalter von 7 Jahren festgelegt. Jüngere Kinder werden Probleme haben den Schläger richtig halten zu können, des Weiteren besteht durch die eingeschränkten Sichtverhältnisse für jüngere Kinder ein erhöhtes Verletzungsrisiko bestehen könnte.

2.2 Herumrennen und Fangen spielen ist auf der Anlage untersagt, da durch das Schwarzlicht und der eingeschränkten Sicht eine erhöhte Unfallgefahr bestehen könnte.

3. Erwachsene Begleitpersonen:
3.1 Nach dem Jugendschutzgesetz können Kinder nur unter Aufsicht eines Erwachsenen spielen. Dabei dürfen sich Kinder bis einschl. 15 Jahren nicht ohne Erwachsenenbegleitung bei uns aufhalten.

3.2 Unter den Vorrausetzungen aus 3.1 gilt somit: pro 5 Kinder (bis 15 Jahre) ist eine erwachsene Begleitperson Pflicht. Diese müssen dann natürlich auch Eintritt zahlen.

3.3 Erst ab 16 Jahren können Gäste bei uns ohne die Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder der Begleitperson spielen. Der Eintrittstarif für Kinder gilt somit auch nur für Personen bis einschließlich 15 Jahren.

3.4 Wir weisen darauf hin, dass wir uns bei einem Fehl- bzw. Störverhalten der Kinder auf Grund einer mangelnden Aufsicht durch die Erziehungsberechtigten oder der Begleitperson einen Verweis aus der Anlage vorbehalten.